Kostenloses NIS2-Erstgespräch anfragen
Sie schildern Ihre Ausgangslage, wir ordnen ein: Ist Ihr Unternehmen betroffen? Was muss die Geschäftsleitung tun? Was ist der sinnvolle nächste Schritt? Kostenlos, unverbindlich – und ehrlich, wenn wir nicht der richtige Partner sind.
- Telefon oder Microsoft Teams · wir rufen Sie zurück
- Keine Cookies, kein Tracking auf dieser Website
- Etwa 30 MinutenDauer des Gesprächs
- Kostenlosunverbindlich, ohne Folgekosten
- Vier PflichtfelderAnfrage in rund einer Minute
- Sie sprechen mit einem Geschäftsführer der GEFIM UG (haftungsbeschränkt), nicht mit einem Callcenter.
- Wir ordnen Ihre Lage fachlich ein – mit Paragraf, Frist und konkretem nächsten Schritt.
Ihr Thema:
Inhalt
Worüber wir sprechen
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir fünf Punkte: die Betroffenheit nach § 28 BSIG, die Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG, Ihren Stand bei Registrierung, Maßnahmen und Nachweisen, die Anforderungen Ihrer Kunden aus der Lieferkette und die passende Leistung. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts.
- Ob und wie NIS2 Ihr Unternehmen betrifft Einstufung nach § 28 BSIG, Sektor und Größe.
- Was die Geschäftsleitung tun muss Umsetzen, überwachen und regelmäßig schulen (§ 38 BSIG).
- Ihr Stand bei Registrierung, Maßnahmen und Nachweisen Was liegt vor, was fehlt, was eilt?
- Anforderungen Ihrer Kunden aus der Lieferkette Fragebögen, Nachweise, vertragliche Zusagen.
- Welche unserer sieben Leistungen sinnvoll ist Oder ob Sie uns gar nicht brauchen – auch das sagen wir Ihnen.
Noch unsicher, ob NIS2 Sie betrifft?
NIS2-Check startenHöchstens 8 Fragen · Ergebnis sofort · ohne Anmeldung
Ablauf
So läuft es ab
Vom Absenden des Formulars bis zum Angebot sind es vier Schritte: Anfrage, Rückruf, Erstgespräch und – nur auf Ihren Wunsch – ein schriftliches Angebot. Sie tragen sich in kein Buchungstool ein und legen kein Konto an. Zwischen Anfrage und Gespräch liegt nur Ihr Wunsch-Zeitfenster.
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Schritt 1: Anfrage senden
Eine Minute, vier Pflichtfelder.
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Schritt 2: Rückruf
Wir rufen Sie in Ihrem Wunsch-Zeitfenster zurück.
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Schritt 3: Erstgespräch
Etwa 30 Minuten per Telefon oder Microsoft Teams.
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Schritt 4: Angebot auf Wunsch
Schriftlich, mit Leistungen, Aufwand und Preis.
Ihre Ansprechpartner
Mit wem Sie sprechen
Ihr Erstgespräch führt einer der beiden Geschäftsführer der GEFIM UG (haftungsbeschränkt): Marcel Hofmann oder Martin Solarczek. Sie sprechen also von Anfang an mit der Person, die Ihr Projekt später verantwortet. Beide Geschäftsführer führen diese Gespräche selbst – auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.
Marcel Hofmann
Geschäftsführer, GEFIM
Berät mittelständische Unternehmen zu Informationssicherheit und NIS2 – mit Blick auf das, was die Geschäftsleitung entscheiden muss.
- NIS2 und Pflichten der Geschäftsleitung
- Vorgehen im Ernstfall und Meldewege
- IT-Grundschutz und Managementsysteme
- TISAX®-Begleitung
- Information Security Officer (TÜV)
- BSI Vorfall-Experte
- Digitaler Ersthelfer
- IT-Grundschutz-Praxis
Martin Solarczek
Geschäftsführer, GEFIM
Sorgt dafür, dass Informationssicherheit im Alltag funktioniert – mit klaren Prozessen statt Papierberg.
- Organisation und Prozesse der Informationssicherheit
- Steuerung von Dienstleistern und Lieferkette
- Notfall- und Meldeprozesse
- ISO 27001 und TISAX®
Schwerpunkt im Projekt
- Bringt beschlossene Maßnahmen in den Alltag: Rollen, Zuständigkeiten, Abläufe
- Begleitet die Steuerung von Dienstleistern und Lieferanten
Fragen zum Erstgespräch
Was kostet die NIS2-Beratung?
Das hängt von Ihrer Einstufung, Ihrem Ausgangspunkt – etwa einem vorhandenen ISMS – und dem Umfang ab. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungen, Aufwand und Preis.
Ist GEFIM eine Kanzlei – bekomme ich Rechtsberatung?
Nein. GEFIM ist ein Beratungsunternehmen für Informationssicherheit; Rechtsberatung gehört ausdrücklich nicht zu unserem Unternehmensgegenstand. Wir ordnen fachlich ein, planen und setzen um. Rechtsfragen im Einzelfall, etwa zur Haftung, klären Sie mit Ihrem Rechtsbeistand.
Quellen: Handelsregister-Bekanntmachung , § 2 RDG
Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?
Das hängt von Branche und Größe ab. Betroffen ist ein Unternehmen, das gegen Entgelt in einem Sektor aus Anlage 1 oder 2 des BSI-Gesetzes tätig ist und mindestens 50 Beschäftigte hat – oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 10 Mio. € Jahresbilanzsumme. Einige Einrichtungen, etwa Betreiber kritischer Anlagen oder DNS-Diensteanbieter, sind unabhängig von der Größe erfasst. Eine erste Einschätzung gibt Ihnen unser NIS2-Check.
Quelle: § 28 BSIG