NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?
Ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanz in einem NIS2-Sektor? So prüfen Sie die Betroffenheit nach § 28 BSIG – mit Beispielen.
Geschäftsführung
Geschäftsführer, GEFIM UG (haftungsbeschränkt)
Sorgt dafür, dass Informationssicherheit im Alltag funktioniert – mit klaren Prozessen statt Papierberg.
Martin meldet sich persönlich – kostenlos und unverbindlich.
Profil
Martin Solarczek sorgt dafür, dass beschlossene Maßnahmen im Alltag ankommen. Sein Thema sind Zuständigkeiten, Prozesse und die Steuerung von Dienstleistern – also genau die Punkte, an denen Informationssicherheit im Mittelstand sonst hängen bleibt.
Martin Solarczek ist Geschäftsführer und Mitgründer der GEFIM UG (haftungsbeschränkt). Sein Schwerpunkt: Unternehmen organisatorisch so aufzustellen, dass Informationssicherheit im Alltag funktioniert – mit strukturierten Prozessen und klaren Verantwortlichkeiten.
GEFIM ist ein Beratungsunternehmen für Informationssicherheit und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsfragen im Einzelfall klärt Ihr Rechtsbeistand.
Ratgeber
Jeder Artikel nennt Paragraf, Quelle und Stand-Datum. Wir aktualisieren ihn, wenn sich die Rechtslage ändert – nicht, um ein Datum frisch aussehen zu lassen.
Ab 50 Beschäftigten oder über 10 Mio. € Umsatz und Bilanz in einem NIS2-Sektor? So prüfen Sie die Betroffenheit nach § 28 BSIG – mit Beispielen.
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Kontakt
Im kostenlosen Erstgespräch ordnet Martin Ihre Ausgangslage ein: Betroffenheit, Pflichten der Geschäftsleitung, sinnvolle nächste Schritte. Etwa 30 Minuten per Telefon oder Microsoft Teams, ohne Verpflichtung.
Oder schreiben Sie an info@gefim.de. Alle Wege führen zu denselben zwei Personen – siehe Über uns.
Martin Solarczek
Geschäftsführer, GEFIM