NIS2-Schulung & Beratung für Geschäftsführer Können Sie belegen, dass Ihre Geschäftsleitung geschult ist?

Die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Wir schulen Ihre ganze Geschäftsleitung. Für die Umsetzung beraten wir Sie persönlich.

30 Minuten per Teams · kostenlos und unverbindlich

Laptop mit einer beispielhaften Darstellung der GEFIM-Lernumgebung Lektionsfolie: Meldewege vorab klären – Leitfragen und Meldeplan mit Fristen, Kontakten und Vertretung
  • Teilnahmebescheinigung je Person ab Paket Silber
  • ab 149 € netto im Monat für die ganze Geschäftsleitung
  • Max. 10 Minuten je Lerneinheit
Echte Schulungsfolien  Laptop: beispielhafte Darstellung der Lernumgebung

§ 38 BSIG (externer Link) gilt seit 06.12.2025

Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet die Geschäftsleitung der eigenen Gesellschaft (Abs. 2).

Sie wollen NIS2 im Unternehmen umsetzen? Kostenloses Erstgespräch anfragen 

  • Ein Angebot der GEFIM UG (haftungsbeschränkt)
  • Inhalte orientiert an der BSI-Handreichung v1.0Fußnote 1: Hinweis zur BSI-Handreichung
  • Alle Preise offen – ab 149 € netto im Monat
  • Keine Cookies, keine Tracking-Skripte auf dieser Website

Referenzkunde

Presswerk für Karosserie-Außenhautteile, Halle (Saale)

Mitgliedschaft

Was sich geändert hat

Die Frage hat sich geändert

Früher

„Hat unsere IT das im Griff?“

Heute

„Kann ich als Geschäftsführer belegen, dass wir geschult sind, Maßnahmen beschlossen und ihre Umsetzung überwacht haben?“

Seit dem 6. Dezember 2025 richtet sich das BSI-Gesetz ausdrücklich an die Geschäftsleitung betroffener Unternehmen. § 38 BSIG (externer Link) verlangt drei Dinge von Ihnen persönlich – unabhängig davon, wie gut Ihre IT oder Ihr Dienstleister arbeitet.

Geschäftsleitung im Sinne von § 2 Nr. 13 BSIG ist, wer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung berufen ist – typischerweise Geschäftsführer, Vorstände und vertretungsberechtigte geschäftsführende Gesellschafter.

Lektionsfolie: Verantwortung der Geschäftsführung – Pflichten nach § 38 BSIG, Umsetzung überwachen, Schulung
Modul 2 · Lektion 1 Aus der Lektion „Verantwortung der Geschäftsführung“
  • Umsetzen und überwachen

    Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG umsetzen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 Abs. 1 BSIG). Aufgaben können Sie delegieren – die Verantwortung bleibt bei Ihnen.

  • Regelmäßig schulen

    Jedes Mitglied der Geschäftsleitung muss regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 Abs. 3 BSIG). Die Schulung Ihrer IT-Leitung ersetzt Ihre eigene nicht.

  • Entscheidungen belegen

    Wer diese Pflichten schuldhaft verletzt, haftet der eigenen Gesellschaft für den Schaden, etwa nach § 43 GmbHG (§ 38 Abs. 2 BSIG). Umso wichtiger ist, dass Sie Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.

Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen, die ihre Pflichten nach § 38 Abs. 1 BSIG schuldhaft verletzen, haften ihrer Gesellschaft für den entstandenen Schaden nach Gesellschaftsrecht, bei der GmbH etwa nach § 43 GmbHG, bei der AG nach § 93 AktG. Diese Organhaftung ist persönlich und kann im Ernstfall auch das Privatvermögen treffen. Sie besteht gegenüber der eigenen Gesellschaft, nicht unmittelbar gegenüber Kunden oder Behörden.

29.500

Unternehmen und Einrichtungen in Deutschland sind nach Schätzung des BSI betroffen Quelle: BSI, Pressemitteilung vom 05.12.2025

06.12.2025

Seit diesem Tag gilt das NIS-2-Umsetzungsgesetz, ohne allgemeine Übergangsfrist Quelle: BGBl. 2025 I Nr. 301

Jedes Mitglied

der Geschäftsleitung muss geschult werden Quelle: § 38 Abs. 3 BSIG; BSI-FAQ

Stand: 18.09.2026

Betrifft das Ihr Unternehmen? NIS2-Check starten →

Sie wollen die Maßnahmen im Unternehmen umsetzen? Dafür gibt es unsere NIS2-Beratung. Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Wobei können wir Ihnen helfen?

Drei Wege, je nachdem, wo Sie stehen: Sie schulen Ihre Geschäftsleitung auf unserer Plattform und belegen die Teilnahme, Sie setzen NIS2 mit unserer Beratung im Unternehmen um, oder Sie klären zuerst im NIS2-Check, ob Ihr Unternehmen überhaupt betroffen ist – in höchstens acht Fragen, ohne Anmeldung.

Sie sind IT-Leiter oder Informationssicherheitsbeauftragter? So holen Sie Ihre Geschäftsführung ins Boot →

Blick in die Schulung

So sieht eine Lektion aus: Aufträge für die Geschäftsführung statt Technikvorlesung

Eine komplette Lektion zum Ansehen und Anhören: „Organisation und Ressourcen für Cybersicherheit sicherstellen“. Links stehen die Handlungspunkte, rechts Ihr Auftrag und Ihr Arbeitsmittel – ohne Anmeldung.

Jede Lektion gibt es in zwei Formaten, die beide in der Lektion bereitstehen: als Video, in dem Marcel Hofmann selbst durch die Präsentation führt, und als reine Audiofassung für unterwegs, vertont mit einer lizenzierten KI-Stimme. Beide Formate ansehen →

Hörprobe aus Modul 3 · Lektion 4

Organisation und Ressourcen sicherstellen

Aus der Audiofassung

Lektionsfolie: Verbindlichen Rahmen schaffen – Sicherheitsziele, Geltungsbereich und Regeln als Managementauftrag
Modul 3 · Lektion 4 · Verbindlichen Rahmen schaffen

Die Geschäftsleitung gibt Ziele vor, ermöglicht die Umsetzung und prüft Ergebnisse: Leitlinie, klare Zuständigkeiten, Personal und Budget, Dienstleistersteuerung, Notfallübungen und Wirksamkeitskontrolle.

Audiofassung: Vertonung mit KI-Stimme. In den Videolektionen spricht Marcel Hofmann selbst.

KI-Stimme von Stefan Rank, Sprecher und Moderator im deutschen Rundfunk · powered by voicemodel.ai (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Transkript anzeigen

In Lektion 4 geht es darum, Organisation und Ressourcen für Cybersicherheit sicherzustellen. Als Geschäftsführer geben Sie klare Ziele vor, ermöglichen die Umsetzung und überprüfen die Ergebnisse.

Schaffen Sie zunächst einen verbindlichen Sicherheitsrahmen in Form einer Leitlinie für Informationssicherheit für das gesamte Unternehmen. Darin wird festgelegt, welche Informationen und Geschäftsprozesse geschützt werden sollen, welche Regeln gelten und wer verantwortlich ist. Beziehen Sie Rahmenwerke wie ISO 27001 oder TISAX® mit ein. Legen Sie die sogenannten Schutzziele fest. Diese lauten Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität. Alle Ihre Prozesse sollen verfügbar sein, wenn Sie diese brauchen. Vertraulichkeit schützt Daten, Integrität, dass Daten nicht verändert werden. Beziehen Sie alle relevanten Geschäftsbereiche ein und lassen Sie die Vorgaben regelmäßig überprüfen.

Klären Sie für jede wesentliche Aufgabe: Wer setzt um, wer entscheidet, wer kontrolliert und wer übernimmt die Vertretung? Das Unternehmen muss einen Maßnahmenplan entwickeln. Fachbereiche und Betrieb setzen Maßnahmen um. Sicherheits- und Risikofunktionen koordinieren und überwachen. Eine Revision oder externe Prüfung bewertet die Wirksamkeit unabhängig. Diese Aufgabenverteilung sollte zu Ihrer Unternehmensgröße passen.

Sorgen Sie für ausreichend Personal, Zeit und Budget. Berücksichtigen Sie neben Technik und laufendem Betrieb auch Weiterbildung, Schulungen, Übungen und Prüfungen. Lassen Sie sich einen Ressourcenplan mit Aufgaben, Kapazitäten, Kosten und Prioritäten vorlegen. Werden Maßnahmen gekürzt oder verschoben, fragen Sie nach den Folgen: Welche Sicherheitslücken bleiben bestehen? Welche Risiken entstehen dadurch?

Externe Dienstleister können fehlende Fähigkeiten ergänzen. Vereinbaren Sie einen klaren Leistungsumfang, benennen Sie eine interne Ansprechperson und regeln Sie Zugriffe, Schnittstellen und Meldewege. Prüfen Sie regelmäßig, ob die vereinbarten Leistungen erbracht werden. Auch für die Steuerung und Kontrolle eines Dienstleisters brauchen Sie intern Zeit und Fachwissen.

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf Sicherheitsvorfälle vor. Legen Sie Notfallrollen, Entscheidungsbefugnisse und erreichbare Kontakte fest. Klären Sie, wie wichtige Geschäftsprozesse bei einem Ausfall weiterlaufen und welche Systeme zuerst wiederhergestellt werden müssen. Beauftragen Sie gemeinsame Notfallübungen. Lassen Sie erkannte Schwächen dokumentieren und Verbesserungen mit Verantwortlichen und Fristen umsetzen.

Überprüfen Sie anschließend die Wirksamkeit: Welche kritischen Sicherheitslücken sind überfällig? War die Wiederherstellung im Test erfolgreich? Welche Prüfungsfeststellungen sind noch offen? Ein aussagekräftiger Maßnahmenbericht zeigt Ziele, Ergebnisse, Abweichungen und nächste Schritte. Bei Problemen entscheiden Sie über zusätzliche Ressourcen oder eine Anpassung des Vorgehens.

Prüfen Sie für Ihr Unternehmen: Sind die Vorgaben verbindlich? Sind Zuständigkeiten geklärt? Reichen Personal und Budget aus? Und wird die Wirksamkeit überprüft? Ihre Aufgabe ist, Cybersicherheit organisatorisch zu ermöglichen und die Umsetzung konsequent nachzuverfolgen.

In sechs Modulen von Unsicherheit zu Handlungssicherheit

Von den Grundlagen bis zur Nachweisführung – aufgebaut aus Sicht der Geschäftsleitung, nicht der IT.

  • Modul 1: NIS2 kompakt verstehen

    Die Geschäftsleitung erhält einen verständlichen Überblick über Ziel, Hintergrund und Bedeutung der NIS2-Regulierung.

  • Modul 2: Verantwortung der Geschäftsleitung

    Dieses Modul macht deutlich, warum Informationssicherheit nicht vollständig delegiert werden kann.

  • Modul 3: Cyberrisiken unternehmerisch bewerten

    Geschäftsführer müssen keine technischen Spezialisten sein. Sie müssen aber Risiken einordnen können.

  • Modul 4: Maßnahmen verstehen und hinterfragen

    Dieses Modul übersetzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in verständliche Managementsprache.

  • Modul 5: Sicherheitsvorfälle und Meldepflichten

    Im Ernstfall zählt nicht nur Technik, sondern Geschwindigkeit, Klarheit und Verantwortung.

  • Modul 6: Nachweise, Dokumentation und Governance

    NIS2 verlangt nicht nur Maßnahmen, sondern nachvollziehbare Steuerung.

Teilnahme dokumentiert, Entscheidungen festgehalten

Die GEFIM-Schulungsplattform dokumentiert in jedem Paket, wer welche Inhalte bearbeitet hat. Ab dem Paket Silber erhält jede Person eine Teilnahmebescheinigung, und Ihre Geschäftsleitung bekommt Vorlagen, mit denen sie ihre Entscheidungen festhält.

  • Lernfortschritt je Person in allen Paketen, für Ihre ganze Geschäftsleitung
  • Dokumentierte Schulungsinhalte mit Bezug zu § 38 Abs. 3 BSIG
  • Teilnahmebescheinigung je Person ab Paket Silber, für Ihre Unterlagen
  • Vorlagen für Beschluss und Roadmap ab Silber, für Ihre Beschlüsse und die Roadmap; in Gold dazu das Umsetzungs-Toolkit
Illustration: Geschäftsführer unterschreibt eine Entscheidung, Kollegin reicht ihm symbolisch ein goldenes Schild
Illustration aus der GEFIM-Schulung

Transparente Preise

Ein Preis für Ihre ganze Geschäftsleitung.

Die Schulung ist in jedem Paket dieselbe. Sie wählen, wie viel Nachweis und wie viele Arbeitsmittel Sie brauchen. Ab 149 € netto im Monat.

In jedem Paket: Unternehmenslizenz

  • alle 6 Module, Video + Audiofassung, Wissenstest zur Selbstkontrolle
  • alle Geschäftsführer + bis zu 3 Personen wie ISB oder IT-Leitung
  • neue Geschäftsführer ohne Aufpreis
  • 12 Monate Laufzeit, jährlich kündbar
  • Bronze : Schulen

    Für Geschäftsleitungen, die die Schulung im eigenen Tempo durcharbeiten und die Dokumentation selbst führen möchten.

    149 € pro Monat

    netto zzgl. MwSt., monatlich im Voraus

    Enthalten:

    • Die komplette NIS2-Schulung
    • Lernfortschritt je Person
    • Support zu Zugang und Technik per E-Mail
    • keine Teilnahmebescheinigung
    • keine Vorlagen

    Für 50 € mehr im Monat: Teilnahmebescheinigung je Person, Vorlagen und Umsetzungs-Workshop Silber

  • Empfohlen für die meisten Geschäftsleitungen

    Silber : Schulen & Nachweisen

    Für Geschäftsleitungen, die ihre Teilnahme belegen und die nächsten Schritte dokumentiert beschließen möchten.

    199 € pro Monat

    netto zzgl. MwSt., monatlich im Voraus

    Alles aus Bronze, dazu:

    • Teilnahmebescheinigung je Person
    • Vorlage für den Geschäftsleitungsbeschluss
    • Fragenkatalog für IT, ISB und Dienstleister
    • Roadmap-Vorlage für die nächsten Schritte
    • Umsetzungs-Workshop 2× im Jahr (online, in der Gruppe) zu Vorhaben im eigenen Unternehmen
    • Support zu Zugang und Technik per E-Mail und Telefon
  • Gold : Schulen, Nachweisen & Umsetzen

    Für Geschäftsleitungen, die die Umsetzung in ihrem Unternehmen mit Arbeitsmitteln und Beratung angehen möchten.

    390 € pro Monat

    netto zzgl. MwSt., monatlich im Voraus

    Alles aus Silber, dazu:

    • Umsetzungs-Toolkit
      • Maßnahmen-Selbstcheck mit Auswertung
      • Vorlagen für Informationssicherheitsleitlinie, Meldeplan und Managementbericht
      • Anforderungskatalog für Dienstleister
      • Jährliches Update bei Rechtsänderungen
    • Umsetzungs-Workshop 4× im Jahr statt 2×
    • Umsetzungsberatung 2 × 60 Minuten je Vertragsjahr (online) zu Vorhaben im eigenen Unternehmen

Alle Preise in Euro netto zzgl. gesetzlicher MwSt., monatliche Abrechnung im Voraus. Mindestlaufzeit 12 Monate. Angebot ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Die Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG gilt, wenn Ihr Unternehmen als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung gilt. Für alle anderen ist die Schulung freiwillige Vorsorge – die BSI-Handreichung richtet sich ausdrücklich auch an nicht regulierte Unternehmen.

Wenn es konkret wird: NIS2-Beratung aus einer Hand

Die Schulung macht Ihre Geschäftsleitung entscheidungsfähig. Die Beratung macht aus Entscheidungen umgesetzte Maßnahmen – mit sieben klar beschriebenen Leistungen.

So arbeiten wir zusammen

  1. Schritt 1: Kostenloses Erstgespräch

    Sie schildern Ihre Ausgangslage, wir ordnen ein und sagen Ihnen ehrlich, welche Leistung sinnvoll ist – per Telefon oder Microsoft Teams.

  2. Schritt 2: Schriftliches Angebot

    Sie erhalten Leistungen, Vorgehen, Aufwand, Termine und Preis schriftlich.

  3. Schritt 3: Umsetzung mit festen Ansprechpartnern

    Wir arbeiten mit Ihrer Geschäftsleitung, Ihrer IT und Ihren Dienstleistern – per Microsoft Teams und vor Ort nach Absprache.

  4. Schritt 4: Übergabe oder laufende Begleitung

    Sie erhalten die vereinbarten Ergebnisse und Nachweise.

Wir reagieren nicht erst, wenn es brennt.

GEFIM

Kostenlos · unverbindlich · persönliche Rückmeldung

Klartext: Was wir Ihnen nicht versprechen

  • Keine Schulung befreit Sie von der Haftung. Sie hilft Ihnen, richtig zu entscheiden und das zu belegen.
  • Es gibt keine BSI-zertifizierte Geschäftsleitungsschulung – auch unsere nicht. Unsere Inhalte orientieren sich an der BSI-Handreichung v1.0.¹
  • Wir sind keine Kanzlei. Wir ordnen fachlich ein und setzen um; Rechtsfragen im Einzelfall klärt Ihr Rechtsbeistand.
  • Wenn Ihr Unternehmen voraussichtlich nicht betroffen ist, sagen wir Ihnen das – auch im NIS2-Check.

Mit wem Sie es zu tun haben

nis2-berater.de ist ein Angebot der GEFIM UG (haftungsbeschränkt) – Informationssicherheit im Mittelstand. Sie sprechen direkt mit den Geschäftsführern.

Porträt von Marcel Hofmann

Marcel Hofmann

Geschäftsführer der GEFIM

Berät mittelständische Unternehmen zu Informationssicherheit und NIS2 – mit Blick auf das, was die Geschäftsleitung entscheiden muss.

  • NIS2 und Pflichten der Geschäftsleitung
  • Vorgehen im Ernstfall und Meldewege
  • IT-Grundschutz und Managementsysteme
  • TISAX®-Begleitung
  • Information Security Officer (TÜV)
  • BSI Vorfall-Experte
  • Digitaler Ersthelfer
  • IT-Grundschutz-Praxis
Porträt von Martin Solarczek

Martin Solarczek

Geschäftsführer der GEFIM

Sorgt dafür, dass Informationssicherheit im Alltag funktioniert – mit klaren Prozessen statt Papierberg.

  • Organisation und Prozesse der Informationssicherheit
  • Steuerung von Dienstleistern und Lieferkette
  • Notfall- und Meldeprozesse
  • ISO 27001 und TISAX®
  • Information Security Officer nach ISO 27001 (zertifiziert)
  • Information Security Auditor nach ISO 27001 (zertifiziert)

Referenz

Smart Press Shop GmbH & Co. KG

Presswerk für Karosserie-Außenhautteile · Halle (Saale)

Veröffentlicht mit schriftlicher Zustimmung der Smart Press Shop GmbH & Co. KG.

NIS2 verständlich erklärt – mit Paragraf und Quelle

Im Ratgeber beantworten wir die Fragen, die Geschäftsführern zuerst kommen: Wer ist betroffen, wer muss geschult werden, wofür haftet die Geschäftsleitung? Jede Aussage nennt den Paragrafen, die Quelle und das Datum, auf das sie sich stützt – damit Sie sie selbst nachprüfen können.

Häufige Fragen von Geschäftsführern

Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?

Das hängt von Branche und Größe ab. Betroffen ist ein Unternehmen, das gegen Entgelt in einem Sektor aus Anlage 1 oder 2 des BSI-Gesetzes tätig ist und mindestens 50 Beschäftigte hat – oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 10 Mio. € Jahresbilanzsumme. Einige Einrichtungen, etwa Betreiber kritischer Anlagen oder DNS-Diensteanbieter, sind unabhängig von der Größe erfasst. Eine erste Einschätzung gibt Ihnen unser NIS2-Check.

Quelle: § 28 BSIG

Mehr dazu: NIS2: Wer ist betroffen?

Muss ich als Geschäftsführer persönlich an einer NIS2-Schulung teilnehmen?

Ja, wenn Ihr Unternehmen eine wichtige oder besonders wichtige Einrichtung ist. Nach § 38 Abs. 3 BSIG müssen die Geschäftsleitungen regelmäßig an Schulungen teilnehmen – und zwar jedes Mitglied der Geschäftsleitung. Die Schulung Ihrer IT-Leitung ersetzt Ihre eigene nicht. Ist Ihr Unternehmen nicht betroffen, ist die Schulung freiwillige Vorsorge.

Quellen: § 38 BSIG , BSI-FAQ zu NIS-2

Mehr dazu: NIS2-Schulungspflicht nach § 38 Abs. 3 BSIG

Schützt mich die Schulung vor Haftung?

Nein, das kann keine Schulung. Die Haftung nach § 38 Abs. 2 BSIG knüpft an die Pflicht an, Maßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. Eine gute Schulung befähigt Sie, diese Pflicht informiert wahrzunehmen, Entscheidungen auf angemessener Informationsgrundlage zu treffen und das zu dokumentieren. Das ist ein wichtiger Baustein, aber keine Freistellung.

Quellen: § 38 BSIG , § 93 AktG

Mehr dazu: NIS2-Haftung der Geschäftsführer – Risiken und Nachweise

Ist eine Online-Schulung für die Geschäftsleitung zulässig?

Ja. Das Format ist frei, und das BSI hält interaktive und zeitlich dezentrale Formate ausdrücklich für gut geeignet. Wichtig ist, dass die Inhalte auf Ihr Unternehmen übertragen werden. Diesen Schritt geht Ihre Geschäftsleitung selbst: Unsere Schulung ist ein Selbstlernangebot, und ab Silber helfen der Fragenkatalog für IT, ISB und Dienstleister und die Vorlagen für Beschluss und Roadmap.

Anonym ist unsere Online-Schulung trotzdem nicht: In jeder Lektion führt Marcel Hofmann im Video selbst durch die Folien. Wer unterwegs lernen möchte, startet in derselben Lektion die reine Audiofassung, die direkt unter dem Video steht; sie ist mit einer lizenzierten KI-Stimme vertont.

Quelle: BSI-Handreichung „Schulung für Geschäftsleitungen“ v1.0 (17.04.2026)

Mehr dazu: Die NIS2-Schulung online im Überblick

Was kostet die NIS2-Schulung?

Bronze kostet 149 €, Silber 199 € und Gold 390 € im Monat – jeweils netto zzgl. MwSt., abgerechnet monatlich im Voraus. Bei der Mindestlaufzeit von 12 Monaten sind das im ersten Vertragsjahr 1.788 €, 2.388 € bzw. 4.680 € netto. Der Preis gilt je Unternehmen für alle Mitglieder der Geschäftsleitung und bis zu 3 weitere Personen, etwa ISB, IT-Leitung oder Prokura; neue Mitglieder der Geschäftsleitung kommen während der Laufzeit ohne Aufpreis dazu. Versteckte Kosten gibt es nicht; alle Leistungen je Paket zeigt der Paketvergleich.

Mehr dazu: Kosten und Preise der NIS2-Schulung

Was passiert in der kostenlosen Demo – und was ist der Testzugang?

In der kostenlosen Live-Demo zeigt Ihnen einer der beiden Geschäftsführer der GEFIM in rund 30 Minuten per Microsoft Teams die Lernumgebung, eine echte Lektion in beiden Formaten – Video und Audio – sowie Lernfortschritt und Nachweisführung und beantwortet Ihre Fragen zur Plattform und zu den Paketen. Auf Wunsch können wir Ihnen nach der Demo einen kostenlosen Testzugang für 14 Tage einrichten. Er endet automatisch, ohne dass ein Vertrag entsteht, und enthält keine Teilnahmebescheinigung – die gibt es nur in den Paketen Silber und Gold. Demo und Testzugang sind kostenlos und unverbindlich; ein Vertrag entsteht erst mit Ihrer Auftragsbestätigung.

Mehr dazu: Kostenlose Demo & Testzugang

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