NIS2-Schulungspflicht der Geschäftsleitung nach § 38 Abs. 3 BSIG
Wer muss geschult werden, wie oft, wie lange, wie wird es dokumentiert? § 38 Abs. 3 BSIG und die BSI-Handreichung v1.0 verständlich erklärt.
Geschäftsführung
Geschäftsführer, GEFIM UG (haftungsbeschränkt)
Berät mittelständische Unternehmen zu Informationssicherheit und NIS2 – mit Blick auf das, was die Geschäftsleitung entscheiden muss.
Marcel meldet sich persönlich – kostenlos und unverbindlich.
Profil
Marcel Hofmann führt die Gespräche, in denen aus einem Gesetzestext eine Entscheidung wird: Betrifft NIS2 Ihr Unternehmen? Was muss die Geschäftsleitung selbst tun? Was kann die IT übernehmen? Er verantwortet bei GEFIM die NIS2-Beratung und die Inhalte der Schulungsplattform.
Marcel Hofmann ist Geschäftsführer und Mitgründer der GEFIM UG (haftungsbeschränkt). Er berät mittelständische Unternehmen zu Informationssicherheit, NIS2 und TISAX® und übersetzt zwischen Technik und Geschäftsleitung – verständlich und mit Blick auf das, was die Geschäftsführung entscheiden muss.
GEFIM ist ein Beratungsunternehmen für Informationssicherheit und keine Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsfragen im Einzelfall klärt Ihr Rechtsbeistand.
Ratgeber
Jeder Artikel nennt Paragraf, Quelle und Stand-Datum. Wir aktualisieren ihn, wenn sich die Rechtslage ändert – nicht, um ein Datum frisch aussehen zu lassen.
Wer muss geschult werden, wie oft, wie lange, wie wird es dokumentiert? § 38 Abs. 3 BSIG und die BSI-Handreichung v1.0 verständlich erklärt.
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Kontakt
Im kostenlosen Erstgespräch ordnet Marcel Ihre Ausgangslage ein: Betroffenheit, Pflichten der Geschäftsleitung, sinnvolle nächste Schritte. Etwa 30 Minuten per Telefon oder Microsoft Teams, ohne Verpflichtung.
Oder schreiben Sie an info@gefim.de. Alle Wege führen zu denselben zwei Personen – siehe Über uns.
Marcel Hofmann
Geschäftsführer, GEFIM