Kostenloses NIS2-Erstgespräch anfragen

Sie schildern Ihre Ausgangslage, wir ordnen ein: Ist Ihr Unternehmen betroffen? Was muss die Geschäftsleitung tun? Was ist der sinnvolle nächste Schritt? Kostenlos, unverbindlich – und ehrlich, wenn wir nicht der richtige Partner sind.

  • Telefon oder Microsoft Teams · wir rufen Sie zurück
  • Keine Cookies, kein Tracking auf dieser Website
  • Etwa 30 MinutenDauer des Gesprächs
  • Kostenlosunverbindlich, ohne Folgekosten
  • Vier PflichtfelderAnfrage in rund einer Minute
  • Sie sprechen mit einem Geschäftsführer der GEFIM UG (haftungsbeschränkt), nicht mit einem Callcenter.
  • Wir ordnen Ihre Lage fachlich ein – mit Paragraf, Frist und konkretem nächsten Schritt.
Leitungsrunde bespricht das Vorgehen bei einem Sicherheitsvorfall.
KI-generiertes Motiv, zeigt keine realen Personen.

Erstgespräch anfragen

Wir rufen Sie in Ihrem Wunsch-Zeitfenster zurück.

Worum geht es? Zum Beispiel: Kundenfragebogen, Registrierung, Gap-Analyse …

Weitere Angaben (optional)

Lieber direkt? Rufen Sie uns an: +49 531 18054080 oder schreiben Sie an info@gefim.de.

Inhalt

Worüber wir sprechen

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir fünf Punkte: die Betroffenheit nach § 28 BSIG, die Pflichten der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG, Ihren Stand bei Registrierung, Maßnahmen und Nachweisen, die Anforderungen Ihrer Kunden aus der Lieferkette und die passende Leistung. Vorbereiten müssen Sie dafür nichts.

  • Ob und wie NIS2 Ihr Unternehmen betrifft Einstufung nach § 28 BSIG, Sektor und Größe.
  • Was die Geschäftsleitung tun muss Umsetzen, überwachen und regelmäßig schulen (§ 38 BSIG).
  • Ihr Stand bei Registrierung, Maßnahmen und Nachweisen Was liegt vor, was fehlt, was eilt?
  • Anforderungen Ihrer Kunden aus der Lieferkette Fragebögen, Nachweise, vertragliche Zusagen.
  • Welche unserer sieben Leistungen sinnvoll ist Oder ob Sie uns gar nicht brauchen – auch das sagen wir Ihnen.

Ablauf

So läuft es ab

Vom Absenden des Formulars bis zum Angebot sind es vier Schritte: Anfrage, Rückruf, Erstgespräch und – nur auf Ihren Wunsch – ein schriftliches Angebot. Sie tragen sich in kein Buchungstool ein und legen kein Konto an. Zwischen Anfrage und Gespräch liegt nur Ihr Wunsch-Zeitfenster.

  1. Schritt 1: Anfrage senden

    Eine Minute, vier Pflichtfelder.

  2. Schritt 2: Rückruf

    Wir rufen Sie in Ihrem Wunsch-Zeitfenster zurück.

  3. Schritt 3: Erstgespräch

    Etwa 30 Minuten per Telefon oder Microsoft Teams.

  4. Schritt 4: Angebot auf Wunsch

    Schriftlich, mit Leistungen, Aufwand und Preis.

Ihre Ansprechpartner

Mit wem Sie sprechen

Ihr Erstgespräch führt einer der beiden Geschäftsführer der GEFIM UG (haftungsbeschränkt): Marcel Hofmann oder Martin Solarczek. Sie sprechen also von Anfang an mit der Person, die Ihr Projekt später verantwortet. Beide Geschäftsführer führen diese Gespräche selbst – auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird.

Marcel Hofmann

Geschäftsführer, GEFIM

Berät mittelständische Unternehmen zu Informationssicherheit und NIS2 – mit Blick auf das, was die Geschäftsleitung entscheiden muss.

  • NIS2 und Pflichten der Geschäftsleitung
  • Vorgehen im Ernstfall und Meldewege
  • IT-Grundschutz und Managementsysteme
  • TISAX®-Begleitung
  • Information Security Officer (TÜV)
  • BSI Vorfall-Experte
  • Digitaler Ersthelfer
  • IT-Grundschutz-Praxis

Martin Solarczek

Geschäftsführer, GEFIM

Sorgt dafür, dass Informationssicherheit im Alltag funktioniert – mit klaren Prozessen statt Papierberg.

  • Organisation und Prozesse der Informationssicherheit
  • Steuerung von Dienstleistern und Lieferkette
  • Notfall- und Meldeprozesse
  • ISO 27001 und TISAX®

Schwerpunkt im Projekt

  • Bringt beschlossene Maßnahmen in den Alltag: Rollen, Zuständigkeiten, Abläufe
  • Begleitet die Steuerung von Dienstleistern und Lieferanten

Anrufen: +49 531 18054080

Fragen zum Erstgespräch

Was kostet die NIS2-Beratung?

Das hängt von Ihrer Einstufung, Ihrem Ausgangspunkt – etwa einem vorhandenen ISMS – und dem Umfang ab. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungen, Aufwand und Preis.

Mehr dazu: NIS2-Beratung

Ist GEFIM eine Kanzlei – bekomme ich Rechtsberatung?

Nein. GEFIM ist ein Beratungsunternehmen für Informationssicherheit; Rechtsberatung gehört ausdrücklich nicht zu unserem Unternehmensgegenstand. Wir ordnen fachlich ein, planen und setzen um. Rechtsfragen im Einzelfall, etwa zur Haftung, klären Sie mit Ihrem Rechtsbeistand.

Quellen: Handelsregister-Bekanntmachung , § 2 RDG

Mehr dazu: Was wir tun – und was nicht

Ist mein Unternehmen von NIS2 betroffen?

Das hängt von Branche und Größe ab. Betroffen ist ein Unternehmen, das gegen Entgelt in einem Sektor aus Anlage 1 oder 2 des BSI-Gesetzes tätig ist und mindestens 50 Beschäftigte hat – oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 10 Mio. € Jahresbilanzsumme. Einige Einrichtungen, etwa Betreiber kritischer Anlagen oder DNS-Diensteanbieter, sind unabhängig von der Größe erfasst. Eine erste Einschätzung gibt Ihnen unser NIS2-Check.

Quelle: § 28 BSIG

Mehr dazu: NIS2: Ist mein Unternehmen betroffen?